Grundbildung
Rechtliche Grundlagen

Die Verordnung über die berufliche Grundbildung sowie der Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung Geomatikerin / Geomatiker EFZ stellen die rechtlichen Grundlagen des Berufs dar.

 
Dauer
Die berufliche Grundbildung dauert 4 Jahre.
 
Abschluss
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) mit dem Titel "Geomatikerin / Geomatiker EFZ"
 
Drei Schwerpunkte

Die berufliche Grundbildung Geomatiker/in kann in drei Schwerpunkten absolviert werden:

- Amtliche Vermessung
- Geoinformatik
- Kartografie

 
Die Lernorte

Die berufliche Grundbildung findet für alle Lernenden an drei Lernorten statt:

- Bildung in beruflicher Praxis im Lehrbetrieb
- Schulische Bildung in der Berufsfachschule
- Ergänzung von beruflicher Praxis und schulischer Bildung in den überbetrieblichen Kursen

 
Berufsmaturität

Bei sehr guten schulischen Leistungen kann während oder nach der beruflichen Grundbildung die Berufsmaturitätsschule besucht und die eidgenössische Berufsmaturität erworben werden. Die Berufsmaturität ermöglicht das Studium an einer Fachhochschule, je nach Studienrichtung prüfungsfrei oder mit Aufnahmeverfahren.

Informationen erteilt das Amt für Berufsbildung des jeweiligen Kantons.

 
Weiterbildung
Informationen und Hinweise zu Weiterbildungsmöglichkeiten und den einzelnen Ausbildungsstufen finden Sie unter http://www.geomatik.ch/ sowie im Faltprospekt Geomatiker/in.