Qualifikationsverfahren
Verfahren

Gegen Ende der beruflichen Grundbildung Geomatiker/in steht das Qualifikationsverfahren bestehend aus einer praktischen Arbeit, einer Berufskenntnisprüfung, der Allgemeinbildungsprüfung (selbstständige Vertiefungsarbeit, SVA) und einer Erfahrungsnote.

Die praktische Prüfung wird als als IPA (Individuelle Praktische Arbeit) oder als VPA (Vorgegebene Praktische Arbeit) durchgeführt. Die jeweils angewendete Prüfungsform geben die Kantone bekannt.
Mit der praktischen Arbeit (IPA) und der Berufskenntnisprüfung soll nachgewiesen werden, dass die im Bildungsplan definierten Handlungskompetenzen (Fach-, Methoden, Selbst- und Sozialkompetenzen) während der beruflichen Grundbildung erworben wurden.

Die Prüfung der Berufskenntnisse dauert 4 Stunden. Die Berufskenntnisse werden schriftlich oder sowohl schriftlich wie mündlich geprüft. Die Prüfung der Allgemeinbildung wird durch die Berufsfachschulen durchgeführt.
 
Die Rahmenbedingungen der IPA sind im Dokument „Wegleitung über individuelle praktische Arbeiten (IPA) im Rahmen der Abschlussprüfung im Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung“ vom 22. Oktober 2007, des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie BBT geregelt.

Wegleitung über individuelle praktische Arbeiten (IPA), BBT

 
Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten

Für die Aus- und Weiterbildung der Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten stellt der Trägerverein Geomatiker/-in Schweiz ein Kursangebot bereit.

Kursangebot Prüfungsexperten/innen EHB

 


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